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Ferien im tollen Norden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhausvermietung Oliver und Michaela Eiben
für die Anmietung eines Ferienhauses.
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel (1) Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der verbindlichen Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft für die in der Bestätigung angeführten Zeit und angegebene Personenzahl. (2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. (3) Der Mieter erhält 2 elektronische Haustürschlüssel. Diese sind für die Dauer der Mietzeit funktionsfähig. § 2 Mietzeit, An- und Abreise (1) Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in der verbindlichen Buchungsbestätigung genau bezeichnet ist, an den Mieter vermietet. Für Ehepaare/-partner gilt die gesamtschuldnerische Haftung. (2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 16:00 und 20:00 Uhr. (3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr. § 3 Mietpreis und Zahlungsweise (1) Der komplette Mietpreis ist in der verbindlichen Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen bzw. auf Anweisung des Vermieters im Objekt zu lassen. (2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: Die Anzahlung in Höhe von 20% ist innerhalb von 14 Tagen auf das vom Vermieter in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Sollten die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als 4 Wochen sein, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten. (3) Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. § 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch (1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an gelten die gleichen Bedingungen. Kündigung - nach erfolgter Anzahlung: 20 % des Mietpreises - bis 49 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises - bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises - bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises - wenn das Ferienhaus andersweitig vermietet werden konnte, werden Bearbeitungsgebühren von 75 Euro fällig. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. (2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. (3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. (4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. (5) Sollte das Mietobjekt am Anreisetag aus Gründen, die von uns nicht verschuldet sind, (6) Wir empfehlen jeden Gast den Abschluss einer Reise- § 5 Haftung und Pflichten des Mieters (1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Werden durch den Mieter Schäden am Gebäude oder Mobiliar verursacht, ist der eingetretene Schaden zu ersetzen. § 6 Schriftform, Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(z.B. Sturm oder Wasserschaden) nicht bewohnbar sein, so hat der Mieter gegenüber uns keinen Anspruch auf Schadensersatz. Gleichwohl werden wir uns bestens bemühen, in diesem Fall dem Mieter ein gleichwertiges Mietobjekt soweit verfügbar zu besorgen oder ggf. eine andere Lösung zu finden, die für beide Parteien vertretbar ist